Ein Einblick in unsere aktuellen Kennzeichnungsstandards, Kontrollmechanismen und den Umgang mit KI-generierten und KI-bearbeiteten Inhalten.
Mit der rasanten Entwicklung generativer KI verändert sich der Umgang mit visuellen Inhalten grundlegend. Bilder und Videos können heute entstehen oder wesentlich verändert werden, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Für Publisher, Redaktionen und Unternehmen wird es deshalb immer wichtiger, zuverlässig nachvollziehen zu können, wie ein Inhalt erstellt oder bearbeitet wurde.
Werden KI-generierte oder manipulierte Inhalte unbeabsichtigt in einem falschen Kontext veröffentlicht, kann dies weitreichende Folgen haben. Im schlimmsten Fall tragen Deepfakes oder irreführende Darstellungen zur Verbreitung von Falschinformationen bei. Gleichzeitig können sie das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Reputation der veröffentlichenden Medien oder Unternehmen schädigen.
Die Europäische Union reagiert auf diese Entwicklung mit dem EU AI Act. Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und führt ihre Vorgaben schrittweise ein. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Sie sollen unter anderem nachvollziehbarer machen, wann bestimmte Inhalte mithilfe von KI erstellt oder verändert wurden.
Der Code of Practice on Transparency of AI-generated Content bietet eine wichtige Orientierung für die Umsetzung dieser Vorgaben. Dennoch sind in diesem noch jungen und dynamischen Feld viele Aspekte nicht abschließend geklärt. Besondere Herausforderungen ergeben sich aus komplexen Lieferketten, vielfältigen internationalen Quellen und der großen Menge an Inhalten: IMAGO erhält täglich rund 200.000 neue Bilder und Videos. Eine verlässliche Einordnung kann deshalb nur durch das Zusammenspiel standardisierter Informationen, technischer Kontrollmechanismen und redaktioneller Expertise gelingen.
Vor diesem Hintergrund hat IMAGO konkrete Schutz- und Kennzeichnungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. KI-generierte und KI-bearbeitete Inhalte werden in den Standardeinstellungen der Webseite nicht angezeigt. Soweit solche Inhalte im Creative-Angebot zugelassen sind, können KundInnen sie nur durch die bewusste Aktivierung des KI-Filters in ihre Suchergebnisse aufnehmen.
Diese Maßnahmen verstehen wir als erste Iteration eines fortlaufenden Lern- und Entwicklungsprozesses gemeinsam mit unseren KundInnen und Partnern. Im Folgenden zeigen wir transparent, wie wir KI-Inhalte einordnen und kennzeichnen, welche zusätzlichen Kontrollmechanismen wir einsetzen und wie wir unsere Prozesse weiterentwickeln.
IMAGO möchte für seine KundInnen eine vertrauenswürdige Quelle für visuelle Inhalte sein. Gleichzeitig verstehen wir uns als starker Partner für professionelle FotografInnen und Agenturen, für die nachvollziehbare Herkunft, Authentizität und Transparenz wesentliche Qualitätsmerkmale sind.
Unser Ziel ist es, den Zugang zu neuen kreativen Möglichkeiten nicht grundsätzlich einzuschränken. Zugleich wollen wir sicherstellen, dass KI-generierte und wesentlich durch KI veränderte Inhalte zuverlässig eingeordnet werden können und nicht unbeabsichtigt in redaktionelle Zusammenhänge gelangen.
IMAGO unterscheidet bei der Zulassung von KI-Inhalten zwischen Editorial- und Creative-Content.
Editorial: KI-generierte Bilder und Videos bzw. inhaltsverändernde Bearbeitungen mit KI sind hier nicht zugelassen. Nicht inhaltsverändernde Bearbeitungen (z.B. branchenübliche, leichte Farb- oder Lichtoptimierungen) sind erlaubt.
Creative: KI-generiertes bzw. KI-bearbeitetes Material ist hier zulässig. Wenn Sie diese Inhalte einblenden möchten, können Sie dies über den Filter tun.
Editorial-Inhalte dokumentieren reale Ereignisse, Personen und Situationen. Ihre Glaubwürdigkeit beruht wesentlich darauf, dass die dargestellten Inhalte authentisch sind und den dokumentierten Sachverhalt nicht irreführend verändern. Vollständig KI-generierte Bilder und Videos sowie inhaltsverändernde KI-Bearbeitungen sind daher im Editorial-Angebot von IMAGO nicht zugelassen.
Das betrifft insbesondere Eingriffe, durch die Personen, Gegenstände, Hintergründe oder andere relevante Bestandteile hinzugefügt, entfernt oder ersetzt werden. Solche Veränderungen können die Aussage eines Bildes beeinflussen und einen falschen Eindruck vom dokumentierten Geschehen vermitteln.
In der Vergangenheit hat es im Markt vereinzelt Fälle gegeben, in denen Inhalte bewusst falsch dargestellt oder nicht korrekt gekennzeichnet wurden. Solche Vorgänge sind schwerwiegend. Gleichzeitig ist es wichtig, sie einzuordnen: Bei professionellen Agenturen, FotografInnen und Partnern handelt es sich angesichts der täglich verarbeiteten Mengen um absolute Ausnahmefälle.
Gerade weil bereits ein einzelner Fall erhebliche Folgen haben kann, gelten für Editorial-Content besonders strenge Maßstäbe.
Für die Kennzeichnung unterscheiden wir grundsätzlich zwischen zwei Kategorien:
Auch Fotomontagen müssen als KI-bearbeitet gekennzeichnet werden, sobald ein oder mehrere wesentliche Elemente mithilfe generativer KI erstellt wurden.
Nicht jede Nutzung einer KI-gestützten Funktion führt jedoch automatisch zu einer solchen Einordnung. Kosmetische oder technische Anpassungen, die die inhaltliche Aussage nicht verändern, wie Aufhellungen, Farbkorrekturen, Rauschreduzierungen oder leichte Schärfungen, sind gemäß dem Code of Practice ebenfalls zugelassen.
Zwischen einer rein technischen Optimierung und einer inhaltlich relevanten Veränderung bestehen Grenzbereiche. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob bei einem Arbeitsschritt KI eingesetzt wurde, sondern auch, welchen Einfluss der Eingriff auf die Aussage und den Kontext des Inhalts hat.
Ein Beispiel ist die Anonymisierung eines Kfz-Kennzeichens. Ob das Kennzeichen manuell oder mithilfe eines KI-gestützten Werkzeugs unkenntlich gemacht wird, ändert zunächst nichts am Zweck des Eingriffs. In beiden Fällen dient die Bearbeitung dem Schutz personenbezogener Informationen und nicht der Erzeugung einer neuen Bildaussage.
Anders ist eine Veränderung zu bewerten, wenn durch KI neue Elemente hinzugefügt oder bestehende Bestandteile so verändert werden, dass ein anderer Eindruck von der dargestellten Situation entsteht.
Unser Ziel ist es, relevante Eingriffe transparent zu kennzeichnen und gleichzeitig den sinnvollen Einsatz technischer Werkzeuge nicht unnötig einzuschränken. Die Kriterien werden deshalb kontinuierlich überprüft und entsprechend der technischen und regulatorischen Entwicklung weiter präzisiert.
Eine verlässliche Kennzeichnung setzt voraus, dass wir von unseren professionellen Partnern die richtigen Informationen im korrekten Format erhalten. Nur so kann die Informationskette von der Erstellung eines Inhalts über seine Übermittlung und Verarbeitung bis zur Bereitstellung für unsere KundInnen aufrechterhalten werden.
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, den standardisierten IPTC-Metadatenwert „Digital Source Type“ anzugeben. Dieser Wert enthält Informationen darüber, wie der jeweilige Inhalt entstanden ist und ob er KI-generiert bzw. KI-bearbeitet wurde.
Auf Grundlage dieser Metadaten kann IMAGO den Inhalt entsprechend einordnen, seine Verfügbarkeit steuern und den KI-Status für KundInnen sichtbar und maschinenlesbar ausgeben.
Bei rund 200.000 neu eingehenden Bildern und Videos pro Tag kann nicht jeder Inhalt vor der Aufnahme in das Angebot vollständig manuell geprüft werden. Deshalb setzt IMAGO auf mehrere aufeinander abgestimmte Kontrollmechanismen.
Zusätzlich zu den übermittelten Metadaten überprüfen wir Keywords und Bildbeschreibungen auf Begriffe, die auf KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte hinweisen können.
Dieser Ansatz kann aktuell dazu führen, dass mehr Inhalte als notwendig ausgeschlossen werden. Wir entscheiden uns an dieser Stelle bewusst für ein vorsichtiges Vorgehen: Im Zweifelsfall hat der Schutz unserer KundInnen Vorrang. Gleichzeitig arbeiten wir daran, die textbasierte Einordnung weiter zu verbessern und unnötige Ausschlüsse zu reduzieren.
Unsere Bildredaktion besteht aus 16 Mitarbeitenden mit langjähriger Expertise, darunter Mitarbeitende mit mehr als 25 Jahren Branchenerfahrung. Die Redaktion ist an sieben Tagen in der Woche besetzt, prüft Inhalte manuell und reagiert schnell und gezielt auf Hinweise.
Zusätzlich führt die Redaktion ergänzende Kontrollen durch, unter anderem mithilfe technischer Tools. Besondere Aufmerksamkeit gilt sensiblen Themen, auffälligen Inhalten, bestimmten Quellen und Regionen sowie Hinweisen von KundInnen oder Partnern. Bei Bedarf nutzt die Redaktion zusätzliche technische Werkzeuge und führt vertiefende Querkontrollen durch. Werden Auffälligkeiten festgestellt, werden diese kommuniziert und der betreffende Content ausgeblendet. Zudem wird der Vorgang mit den Lieferanten überprüft, um künftige Fehler auszuschließen.
Diese Kombination aus strukturierten Metadaten, textbasierter Prüfung, Querkontrollen und redaktioneller Expertise ermöglicht eine Kontrolle, die sowohl der hohen täglichen Datenmenge als auch der besonderen Sensibilität visueller Inhalte Rechnung trägt.
Trotz aller Schutzmechanismen lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass ein Inhalt im Einzelfall zunächst nicht korrekt gekennzeichnet wird. Solche Fälle treten äußerst selten auf. Gleichzeitig nehmen wir jeden einzelnen davon sehr ernst.
Sobald wir von einer möglichen Fehlkennzeichnung erfahren, leiten wir umgehend eine Prüfung ein. Der betreffende Inhalt wird vorsorglich aus dem Angebot genommen oder ausgeblendet, bis der Sachverhalt geklärt ist. Anschließend überprüfen wir die Herkunft, die übermittelten Metadaten und die Bearbeitungshistorie gemeinsam mit dem jeweiligen Lieferanten.
Bestätigt sich die Fehlkennzeichnung, korrigieren wir den KI-Status und informieren die KundInnen, die den betreffenden Inhalt bereits bezogen haben. Parallel untersuchen wir, wie es zu dem Fehler kommen konnte und welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um eine Wiederholung zu verhindern.
Fehlende oder falsche Angaben können abhängig von Ursache, Schwere und Häufigkeit klare Konsequenzen für den betreffenden Lieferanten haben. Diese reichen von verbindlichen Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit.
Die Erkenntnisse aus jedem Vorfall fließen in die Weiterentwicklung unserer Prozesse ein.
KI-generierte und KI-bearbeitete Inhalte sind auf der IMAGO-Webseite standardmäßig von der Anzeige ausgeschlossen. Sie erscheinen weder in den regulären Suchergebnissen noch in anderen standardmäßig angezeigten Bereichen.
Über den KI-Filter können KundInnen diese Inhalte bewusst in die Suchergebnisse aufnehmen oder sich ausschließlich KI-Inhalte anzeigen lassen.
API, FTP und Picturemaxx
Über folgende Ausspielwege werden keine KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalte bereitgestellt:
IMAGO API
FTP Push
Picturemaxx
Damit soll insbesondere verhindert werden, dass entsprechend gekennzeichnete Inhalte über automatisierte Lieferwege unbeabsichtigt in redaktionelle Systeme oder Produktionsprozesse gelangen.
Sichtbare Kennzeichnung
KI-generierte und KI-bearbeitete Inhalte werden auf der IMAGO-Webseite in der Vorschau, der Einzelansicht und der Lightbox sichtbar gekennzeichnet. Der entsprechende Hinweis befindet sich in der oberen linken Ecke des Bildes beziehungsweise Videos sowie in der jeweiligen Beschreibung.
Je nach Art der Erstellung oder Bearbeitung verwenden wir die Kennzeichnungen:
KI-generiert („AI-generated“)
KI-bearbeitet („AI-modified“)
IMAGO entwickelt die sichtbare Kennzeichnung kontinuierlich weiter. Als nächste Schritte sind weitere Kennzeichnungen in verschiedenen Bereichen der Webseite geplant.
Zusätzlich zum sichtbaren Label hinterlegen wir den KI-Status technisch in der Seite: als strukturierte Daten nach schema.org und als Attribut direkt am Bild- bzw. Video-Element. So können bspw. Suchmaschinen-Crawler, Browser-Erweiterungen und Automatisierungs-Tools den Status auslesen, ohne dass ein Mensch ein Label lesen muss, und in den ausgelieferten Dateien steckt derselbe Wert als IPTC-Metadatum („Digital Source Type"), das jedes gängige Bildbearbeitungs- oder DAM-System anzeigt.
KI-gestützte Anwendungen bieten FotografInnen und Agenturen inzwischen vielfältige Möglichkeiten. Über die grundlegende Bildbearbeitung hinaus können sie beispielsweise dabei unterstützen, innerhalb kurzer Zeit qualitativ hochwertige Bildunterschriften zu erstellen, Texte zu übersetzen sowie Beschreibungen um relevante Schlagwörter und zusätzliche Informationen zu ergänzen. Für KundInnen kann dies insbesondere eine bessere Auffindbarkeit der Inhalte und aussagekräftigere Beschreibungen bedeuten.
Da mittlerweile viele Agenturen und Partner entsprechende technische Unterstützung nutzen und sich dies entlang der gesamten Lieferkette nicht in jedem Fall eindeutig nachvollziehen lässt, hat sich IMAGO für einen allgemeinen Transparenzhinweis entschieden. Dieser erfüllt die Transparenzanforderungen des EU AI Acts und weist darauf hin, dass Bildunterschriften möglicherweise mithilfe von KI übersetzt oder angereichert wurden.
Der Hinweis bedeutet nicht, dass alle Partner KI-gestützte Anwendungen einsetzen oder dass jede Bildunterschrift mithilfe von KI bearbeitet wurde. Er bezieht sich ausschließlich auf den begleitenden Text und nicht auf das Bild oder das Video selbst. Eine Kennzeichnung jedes einzelnen Verarbeitungsschritts wäre derzeit mit erheblichem Aufwand verbunden, ohne KundInnen einen entsprechenden zusätzlichen Nutzen zu bieten. Daher halten wir den allgemeinen Hinweis aktuell für die transparenteste und zugleich praktikabelste Lösung.
Neben der Kennzeichnung von Inhalten nutzt IMAGO KI auch für Funktionen, die KundInnen bei der Bildrecherche unterstützen. Diese Funktionen verändern die angebotenen Inhalte nicht, sondern helfen dabei, passende Bilder schneller zu finden.
Der Personenfilter nutzt KI-gestützte Gesichtserkennung, um Bilder mit ausgewählten Personen zu finden.
Mehr über den Personenfilter und seine Nutzung erfahren
Mit der umgekehrten Bildsuche können visuell ähnliche Bilder zu einem bereitgestellten Ausgangsbild gefunden werden.
Mehr über die umgekehrte Bildsuche erfahren
Die aktuellen Kennzeichnungsprozesse sind für uns kein abgeschlossener Zustand, sondern der Beginn eines fortlaufenden Entwicklungsprozesses. IMAGO steht dazu im engen Austausch mit KundInnen, Partnern und Verbänden und bewertet neue regulatorische, technische und marktbezogene Entwicklungen kontinuierlich.
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) hat am 26. Juni 2026 das Positionspapier „Vertrauen in visuelle Informationen sichern – Verantwortung gemeinsam wahrnehmen“ veröffentlicht. Es wurde gemeinsam mit Mitgliedsagenturen erarbeitet und formuliert eine Grundlage für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-generierten und manipulierten Bildern.
Darüber hinaus beobachten wir, welche technischen Standards sich für die Kennzeichnung der Herkunft und Bearbeitungshistorie visueller Inhalte etablieren. Dazu gehören unter anderem C2PA, Content Credentials und JPEG Trust. Diese Initiativen sollen Herkunftsinformationen, Bearbeitungsschritte und den Einsatz von KI maschinenlesbar nachvollziehbar machen.
IMAGO prüft fortlaufend, wie sich solche Standards sinnvoll in die eigenen Prozesse integrieren lassen. Entscheidend sind dabei sowohl die Anforderungen unserer KundInnen und Lieferanten als auch die technische Umsetzbarkeit bei den täglich verarbeiteten Datenmengen.
Der offene Dialog ist für uns ein wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses. Anforderungen, Hinweise und Rückmeldungen helfen uns dabei, unsere Maßnahmen weiterzuentwickeln und auch künftig eine vertrauenswürdige Quelle für visuelle Inhalte sowie ein verlässlicher Partner für professionelle Bildanbieter zu sein.
Kontaktieren Sie uns direkt über Ihren persönlichen Ansprechpartner, über unser Kontaktformular oder per E-Mail an contact@imago-images.de.